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IV. Ablauf einer typischen TTNF Beratung mit Dienstleistungsportfolio

1. Kontaktaufnahme telefonisch
Wer und Was mit Vorstellung – Bitte um Informationsmaterial übersenden zu dürfen (Tools).
Bitte um Abklärung mit den zu Entscheidungen befugten Stellen (Leitung, Vorstand, Aufsichtsrat).

2. Kontaktaufnahme telefonisch – etwa nach 10 bis 14 Arbeitstagen
Rückerhalt des Tools Fragebogen und Auswertung des Beratungsbedarfs
Vorbereitung einer ersten Anhörung (Audit) vor Ort (mit befugten Angestellten)

Design Thinking ermittelt Pain-Points (Schmerzpunkte) des Unternehmens und stellt Lösungen vor
TTNF kommuniziert die Honorarfrage seiner Dienstleistungen frühzeitig über Kostenvoranschläge
und verknüpft dies mit der Bitte um Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und
Nichtumgehungsvereinbarung in englischer Sprache (s. Ziffer III. Vertragsgestaltung mit Honorar).
Auswertung der ersten Anhörung und Bitte um einen Termin für eine umfassende Präsentation durch TTNF
TTNF Präsentationen haben grundsätzlich eine Dauer von bis zu einer Stunde.

Diese Länge ist dem Umstand geschuldet, das TTNF / PEER umfangreiche Projektvorhaben (mit
strukturellen Veränderungsvorschlägen, Finanzierungslösungen und Netzwerkbildungen) vorträgt
und End 2 End mit dem Gastherren im Wege eines Question & Answer [Q&A] erörtert und auch auf
Augenhöhe (peer2peer) diskutiert.

Durch die angewandte Methode des Design Thinkings hat der Vortrag durch TTNF den Charakter
eines Vorschlagwesens und ist nicht als endgültig zu interpretieren.
Design Thinking arbeitet kurz, knapp und ist zielgerichtet. Eine Businessplanung und ermüdende
Excel-Listen mit Zahlenkolonnen gehören nicht zum Rahmen der Vortragsleistungen durch TTNF.
Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Prognosen (Rendite, RoI, RoE) werden in einfachen
Formeln wiedergegeben und in Form von visualisierten Simulationen (Filme etc.) präsentiert.
Diese Methodik wird für die gesamte Dauer des Beratungsverhältnisses beibehalten.

Entscheidungsphase – Due Diligence und Compliance Prozesse durch das Unternehmen
Das Unternehmen befindet und entscheidet juristisch belastbar, ob es die vorgestellten Parameter als
Dienstleistungspaket von und durch TTNF erwerben möchte.
In der Regel sind hierfür ein Vorstandsbeschluss mit der Genehmigung durch den Aufsichtsrat (im
One-Tier-Board) erforderlich. In Konzernstrukturen entscheidet das jeweils höchste Gremium
abschließend.

Das Unternehmen bestimmt den Zeitrahmen für die Entscheidungsfindung selbst. Es ist ein Gebot
der fairen Behandlung, diesen Zeitrahmen nicht unangemessen zu überdehnen. Zeit ist ja auch Geld.
Der zwischenzeitliche Kommunikation zwischen TTNF und dem bzw. den Angestellten des
Unternehmens sollte über eine zeitlich angemessene Kontaktpflege verfügen.
Verhandlungsphase Sobald das Unternehmen seine Bereitschaft zur Vertragsunterzeichnung schriftlich anzeigt, können Vertragsentwürfe (s. Ziffer III. Vertragsgestaltung mit Honorar) zur juristischen Prüfung und zu Verhandlungszwecken vorgelegt werden.

Rahmenwerke stehen in allgemeiner Form bereits eingeschränkt als Downloads zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:

TTNF übernimmt nicht jeden Auftrag zu jedem Preis.
Die hausgemachten Konzepte sind großspurig angelegt, haben alle ein Millionenvolumina, sind von
langer Hand durchdacht, immer wieder verbessert und auf juristische und betriebswirtschaftliche
Tragfähigkeit hin überprüft worden.

Ein gewisser Änderungsrahmen, der das Rahmenangebot durch Hinweise durch den Vertragspartner
natürlich bereichern und verbessern würde, ist selbstverständlich ausdrücklich erwünscht.
TTNF stellt für seine Auftraggeber eine Grundlagenberatung in den Raum. TTNF ist auf eine in die
Tiefe gehende Einzelberatung vorbereitet, die durch sehr qualifizierte Netzwerkpartner der TTNF
(gegen eine separate Honorarvereinbarung) – etwa zum Multiphasenprojektmanagement – bedient
werden können. Angehörige der PEER Group können mit ihren eigenen Unternehmen – oder
wiederum durch qualifizierte Netzwerkpartner – zielgerichtete Abhilfe leisten. Ein Projekt kommt
insoweit immer von der Idee bis hin zu seiner Vollendung. TTNF ist stets auf Engpässe vorbereitet.

Vertragsphase
Es liegt nunmehr ein von beiden Seiten geprüftes und ausgehandeltes Vertragswerk vor. Eine
Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung wurde bereits in gegenseitigem Einvernehmen
beim ersten Besuch am Firmensitz unterzeichnet (und wurde vorab zur Prüfung zugeschickt).

Die Zusammenarbeit beginnt …
Über die weitere Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis des Stufen-Beratervertrags liegt eine
detaillierte Ablaufplanung vor (s. Ziffer III. Vertragsgestaltung mit Honorar, Unterziffer 2
Regelwerke: Ablaufplanung (Anhang 9) (nicht im Downloadbereich).
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